Leistungen

Ganz gleich, ob Sie als pflegende Angehörige Unterstützung oder als Betroffene kompetente Pflege oder Betreuung benötigen:
Wir sind für Sie da.
Unsere Leistungen umfassen neben der Kranken- und Altenpflege unter anderem auch Beratungen und Schulungen.
Wir gehen dabei immer auf Ihre individuelle Situation ein und finden gemeinsam mit Ihnen die passenden Leistungen für Ihre Bedürfnisse.
Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI unterstützt pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen dabei, die häusliche Pflege sicher und gut zu gestalten. Wenn Sie Pflegegeld beziehen, ist dieser Beratungsbesuch in den gesetzlich vorgesehenen Abständen verpflichtend.
Unsere qualifizierten Pflegefachkräfte besuchen Sie zu Hause, beantworten Ihre Fragen und betrachten gemeinsam mit Ihnen Ihre aktuelle Pflegesituation. Dabei geben wir praktische Hinweise, zeigen Entlastungsmöglichkeiten auf und besprechen, wo weitere Unterstützung sinnvoll sein kann.
Was beinhaltet der Beratungseinsatz?
Im persönlichen Gespräch nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen und die konkrete Situation zu Hause. Wir unterstützen Sie beispielsweise bei Unsicherheiten im Pflegealltag, geben praktische pflegefachliche Empfehlungen und informieren Sie über geeignete Hilfs- und Entlastungsangebote.
Anschließend bestätigen wir den durchgeführten Beratungseinsatz gegenüber Ihrer Pflegekasse. Für Sie entstehen dabei keine Kosten – die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse beziehungsweise der privaten Pflegeversicherung.
Sicherheit zu Hause
Wir betrachten gemeinsam Ihre Pflegesituation und zeigen, wie die häusliche Versorgung sicher gestaltet werden kann.
Praktische Unterstützung
Sie erhalten verständliche, alltagstaugliche Hinweise und Antworten auf Ihre persönlichen Fragen zur Pflege.
Entlastung für Angehörige
Wir zeigen mögliche Hilfen und Entlastungsangebote auf und unterstützen Sie dabei, passende nächste Schritte zu finden.
Direkte Abrechnung
Der Beratungseinsatz ist für Sie kostenfrei. Wir rechnen die Leistung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Pflegegradrechner
Für einen ersten Überblick können Sie mit dem Pflegegradrechner einfach Ihren Pflegegrad beziehungsweise den Pflegerad eines Angehörigen bestimmen.
Wichtig: Die tatsächliche Ermittlung des Pflegegrads kann nur durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) und eine entsprechende Pflegebegutachtung erfolgen.
Der Pflegegradrechner auf unserer Seite ist allein für den persönlichen Gebrauch gedacht.









